Verkehrsrecht

BINNEWIES|HENKELMANN
Verkehrsrecht
 

Unfall, Schadensersatz, Autokauf, Autoreparatur, Schmerzensgeld, Bußgeld

Kompetente Beratung und schnelle Hilfe

Sie suchen einen kompetenten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht, der Ihnen bei Ihrem Anliegen schnell helfen kann? Bis hierhin haben Sie alles richtig gemacht! Auch beim Verkehrsrecht gilt: Je früher Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden, desto schneller und umfassender können wir helfen. Bei  BINNEWIES|HENKELMANN  finden Sie schnelle und kompetente Hilfe bei Verkehrsunfällen, Straf- und Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren, bei Rechtsfragen rund um Autokauf und Reparatur und bei verwaltungsrechtlichen Verfahren wie der Entziehung der Fahrerlaubnis. Was sind die nächsten Schritte? Welche Gutachten werden benötigt? Dies alles und noch viel mehr klären wir ab der Übernahme Ihres Mandats gemeinsam.

Was leisten unsere Verkehrsanwälte bei BINNEWIES|HENKELMANN für Sie?

  1. Bei Verkehrsunfallsachen kümmern wir uns um die  Regulierung Ihrer sämtlichen Ansprüche  – z. B. bei Kaskoschäden, bei Haftpflichtschäden, die Gutachterauswahl, die Sachverständigenkosten, den Nutzungsausfall, die Mietwagenkosten, die Abschleppkosten, das Standgeld, die Entsorgungskosten, etwa notwendige Umbaukosten, An- und Abmeldekosten, die Heilbehandlungskosten, den Haushaltsführungsschaden, den Erwerbsschaden, das Schmerzensgeld – und zwar  sowohl gegenüber Gegnern als auch den Versicherungen .
  2. Bei  Bußgeldverfahren  z.B. bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen geht es möglicherweise um Ihre Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots. Wir überprüfen daher Messergebnisse zusammen mit den  kooperierenden Sachverständigen , welche bei Bedarf auch im gerichtlichen Verfahren die notwendigen technischen Hilfestellungen geben. Natürlich beraten wir Sie und helfen Ihnen auch bei allen taktischen Fragestellungen in Bezug auf die Vermeidung eines Fahrverbots oder die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister.
  3. In  Verkehrsstrafverfahren  vertreten wir Ihre Interessen z.B. beim Vorwurf einer fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, einer Straßenverkehrsgefährdung oder einer Trunkenheit im Verkehr sowohl als Fachanwälte im Verkehrsrecht als auch bei Bedarf mit einem Fachanwalt im Strafrecht.
  4. Unsere Fachanwälte vertreten Sie im v erwaltungsrechtlichen Verfahren  gegenüber der Führerscheinstelle oder vor dem Verwaltungsgericht – z.B. bei drohender oder bereits erfolgter  Entziehung der Fahrerlaubnis .
  5. BINNEWIES|HENKELMANN berät und vertritt Sie rund um  Kauf  und  Verkauf sowie Reparatur von Kraftfahrzeugen , die Geltendmachung von  Gewährleistungsansprüchen  bei Mängeln.

Entlastung unter belastenden Umständen

Nach Möglichkeit bewahren wir Sie vor zusätzlichen Belastungen. Insbesondere diejenigen, die zu Schaden gekommen sind, gewinnen so wertvolle Zeit zur Erholung. Auch bei Bußgeldbescheiden nehmen wir Mandanten die Angst. Gerade in gravierenden Fällen empfehlen wir, die Dinge unverzüglich mit anwaltlicher Unterstützung anzugehen und aus der Welt zu schaffen. Unser allumfassender Service schließt eine professionelle Beratung, Hinweise auf mögliche Risiken (eventuell mögliche Bußgeldverfahren oder den Entzug der Fahrerlaubnis), aber auch Entlastung durch Erledigung anstehender Aufgaben mit ein. Ziel ist im jeden Fall die kurzfristige Abwicklung mit der besten Lösung für die Mandanten.

Wann zum Verkehrsanwalt?

Insbesondere bei langwierigen Schmerzensgeldangelegenheiten ist anwaltliche Hilfe gefragt. In allen Fällen gilt:  Je früher wir in einen Prozess einsteigen, desto besser können wir helfen . Im Idealfall melden Sie sich also kurzfristig oder eben so schnell, wie‘s geht.

Welche Ansprüche Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche ergibt sich regelmäßig erst nach einer  kompetenten Rechtsberatung . Unfallbeteiligte wissen oft nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen. Die Hoffnung, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung ihnen bei der Regulierung behilflich ist oder sie auf Ansprüche hinweist, ist trügerisch.

Im Rahmen der Beratungen über oder der Geltendmachung von Ansprüchen sind schließlich eine  Vielzahl von rechtlichen Überlegungen  anzustellen, z.B. zur Haftungsverteilung, Vermeidbarkeitsbetrachtungen, der Regulierung über eine Vollkaskoversicherung, das in diesem Zusammenhang bestehende Quotenvorrecht, der Beweissicherung, der Haftung Minderjähriger, der Halter-Haftung, zu Haftungsausschlüssen, einem Mitverschulden, einem evt. Forderungsübergang, zu Unterhaltsschäden, dem Reparaturaufwand, Alternativen zur Reparatur, einer Totalschaden- Abrechnung, einer fiktiven Abrechnung, Ansprüchen bei Leasing-Fahrzeugen, Erstattung der Mehrwertsteuer, der Sachverständigenkosten, des Nutzungsausfalls oder von Mietwagenkosten, der Schadensminderungspflicht, vermehrter Bedürfnisse, dem Schmerzensgeld, zu Dauerschäden und deren möglicher Kapitalabfindung durch Vergleichs- und Abfindungserklärung, einem Vergleich und der Verjährung, der Erfüllung oder der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, der Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht.

Bei dieser  Komplexität der Sach- und Rechtsfragen  stehen Ihnen die Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei  BINNEWIES|HENKELMANN  zur Klärung und Abwicklung des Schadensfalles professionell zur Verfügung.