Sozialrecht

BINNEWIES
Sozialrecht
 

Wir kämpfen für Ihr gutes Recht

In schwierigen Lebenssituationen die eigenen Ansprüche auf Leistungen durchzusetzen, ist nicht immer einfach, erst recht nicht bei Krankheit, Unfall, drohender Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.  BINNEWIES  steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, z.B. wenn es um die Kommunikation mit Kranken-, Unfall-, Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung oder wenn es um Schwerbehindertenrechte, die Pflegeversicherung oder die Grundsicherung von Arbeitssuchenden und Menschen in Notlagen geht. Wir helfen Ihnen, Ihre Chancen auf Erfolg realistisch einzuschätzen, wägen für Sie ab und klären Sie selbstverständlich auch über mögliche Risiken auf. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung unserer Rechtsanwälte und  Fachanwältin im Sozialrecht  schätzen wir Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein.

Was leistet BINNEWIES im Sozialrecht für Sie?

  1. Im  klassischen Sozialversicherungsrecht  kümmern wir uns z.B. um Fragen Ihrer angemessenen medizinischen Versorgung - auch bei Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs.
  2. Im  Schwerbehindertenrecht  unterstützen wir Menschen mit Schwerbehinderung und deren Angehörige, wenn es um eine korrekte medizinische Anerkennung, Arbeitsrechte und vorzeitige Verrentung geht.
  3. Im  Rehabilitationsrecht  setzen wir uns für die Finanzierung von Rehabilitations- und Umschulungsmaßnahmen ein.
  4. Beim Thema  Absicherung im Alter  kümmern wir uns um die Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrente und Rente wegen Schwerbehinderung und im Feld der Pflegeversicherung z.B. um eine den Einschränkungen angemessene Einstufung des Pflegegrads, Vermögensgrenzen und Unterhaltspflichten von Angehörigen.
  5. Unternehmensgründer  unterstützen wir bei Schwierigkeiten im Statusfeststellungsverfahren mit der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung und bei der Beantragung von Existenzgründungszuschüssen.
  6. Arbeitssuchenden  helfen wir, ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld in der richtigen Höhe und im richtigen Zeitraum durchzusetzen und Menschen in Notlagen bei Auseinandersetzungen um ihre Grundsicherung (Hartz IV).

Mut und Durchhaltevermögen können sich auszahlen

Macht es Sinn, für eine Sache zu kämpfen? Wie realistisch sind die Erfolgsaussichten? Was habe ich zu verlieren und was kann ich gewinnen? Welche Alternativen habe ich überhaupt? Wie können Übergangszeiten aufgefangen werden? Wenn es nötig ist, begleiten wir unsere Mandanten über einen großen Zeitraum hinweg, auch durch langwierige Verfahren.

Fachanwältin für Sozialrecht Marion Schlaß macht ihren Mandanten Mut: „Man kann auch mal etwas wagen, wenn das Risiko nicht zu groß ist.“

Gut zu wissen

Verfahren können sich über längere Zeiträume hinweg ziehen z.B. durch die Benennung von Sachverständigen, die Erstellung von Erstgutachten und ggf. weiterer Gutachten. Hier ist es wichtig, mit fachmännischer Hilfe an Ihrer Seite die eigenen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen, ob sich Mühe, Aufwand und Kosten lohnen und Ihre Rechtspositionen sodann erfolgreich durchzusetzen.

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Aktuelle Rechtsprechung zum off-label-use: LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urteil vom 18.11.2025 – L 11 KR 1058/24

Wenn eine schwere oder lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt und etablierte Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Kostenübernahme für eine neue Therapie zur existenziellen Frage werden. Das zeigt auch eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: Ein Patient mit einem seltenen Sarkom beantragte die Übernahme einer Behandlung. Die Krankenkasse lehnte ab. Auch vor dem Sozialgericht blieb der Antrag zunächst ohne Erfolg.

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