Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag/Trennungsvereinbarung
Notare in Warstein
Notarielle Leistungen
Beurkundung, Beratung und Begleitung
Unter Einhaltung absoluter Neutralität begleiten wir Privatpersonen, Unternehmen und Familienunternehmen ausgewogen, kompetent und überparteilich. Unsere Aufgabenfelder sind komplex und vielfältig.
- Immobilien- und Grundstücksrecht : Wir entwerfen und beurkunden notarielle Verträge bei Kauf, Verkauf, der Gestaltung – z.B. Teilung oder Vereinigung - und Beleihung von Immobilien - Grundstücken und Wohnungseigentum - und kümmern uns um eine sichere Abwicklung und den Vollzug durch das Grundbuchamt.
- Gesellschaftsrecht : Wir beraten, gestalten und beurkunden gesellschaftsrechtliche Verträge bei Gründung von Gesellschaften – Personen- wie Kapitalgesellschaften -, der Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern oder Prokuristen von Kapitalgesellschaften, bei Firmenkäufen – asset- und share-deals - der Übertragungen von Geschäftsanteilen und Rechten in der Unternehmensnachfolge - z.B. Nießbrauchrechten - und unterstützen bei der Fortentwicklung von Gesellschaftsverträgen (Formulierung, Entwurf und Aktualisierungen).
- Erbschaften, Rechtsnachfolgeregelungen und Vollmachten : Wir unterstützen durch Beratung, Regelung und Beurkundung von Verträgen zu Lebzeiten und testamentarischen Verfügungen für Privatleute, Unternehmen und Familienunternehmen sowie durch Notarielle Beurkundung von Vollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
- Ehe- und Familienrecht : Wir beraten, entwerfen und beurkunden Eheverträge z.B. über das eheliche Güterrecht, die Zuteilung des Vermögens zwecks Sicherstellung von Ansprüchen und Vermeidung von ungewissen Ansprüchen, wie auch Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.
Wir denken für Sie ein Stück weiter
Bei Firmenneugründungen bedenken wir auch zukünftige Entwicklungen mit. Verträge gestalten wir nach Möglichkeit so, dass Sie auch in Zukunft handeln und die Verträge händeln können, wenn sich Änderungen ergeben sollten - beispielsweise bei der Einbindung neuer Geschäftspartner oder der Einstellung von Mitarbeitern. Wir sprechen Probleme an und begleiten Sie bei der sicheren Formulierung von Eheverträgen, Notfallplänen und Nachfolgeregelungen oder bei der Regelung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Bei Erbschaftsangelegenheit stellt sich oftmals die Frage, was alles beurkundet werden soll. Insbesondere bei Familienunternehmen gestaltet sich das Themenfeld komplex: Soll z.B. ein Geschwisterkind alleinig die Unternehmensnachfolge antreten, sind die Ansprüche der anderen Geschwister zu klären. Abfindungszahlungen bzw. Verzichtserklärungen müssen notariell beurkundet werden. In enger Zusammenarbeit innerhalb unserer Sozietät können wir rechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Nebenfragen sogleich mit lösen, beispielsweise zu den Bereichen Steuerrecht, Erbschaftsteuerrecht und Arbeitsrecht. Wir übernehmen Rechtsnachfolgeregelungen umfänglichster Art einschließlich gesellschafts- und handelsrechtlicher Beratung und Verträge.
Nebenfragen werden gleich mit gelöst
Unsere Philosophie ist es, bei der Erstellung von Verträgen von Anfang an Juristen verschiedener Rechtsgebiete aus unserem Haus mit einzubinden.