Handels- und Gesellschaftsrecht

BINNEWIES
Handels- und Gesellschaftsrecht | Unternehmensrecht
 

Kompetenz in der Beratung von Gründern, Gesellschaftern und Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen

Allen, die ein  Unternehmen  neu gründen, umstrukturieren oder beenden wollen, steht BINNEWIES mit seinen Fachanwälten beratend zur Seite. Auch wenn es um Ihr  Handelsgeschäfte  geht unterstützen wir Sie kompetent und mit viel Erfahrung rund um die Themen B2B-Verträge, Franchiseverträge, Lieferverträge, Handelsvertreterverträge und Kommissionsverträge.

Geschäftsführer  und  Unternehmensinhaber  beraten und vertreten wir sowohl im Alltagsgeschäft als auch in Sondersituationen wie Umstrukturierungen, Expansionsfinanzierung oder in Sanierungsfällen. Unser Orientierungspunkt ist dabei stets die erfolgreiche Entfaltung Ihres Unternehmens.

Aufgrund anwaltlicher Zusatzqualifizierung und unseren In-House Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind wir auch Ihr Ansprechpartner in allen unternehmensbezogenen  Steuerrechtsfragen .

In der unterstützenden  Unternehmensberatung  begleiten wir Sie selbstverständlich interdisziplinär unter Berücksichtigung finanzieller, steuer-, wirtschafts- und haftungsrechtlicher Gesichtspunkte.

Durch  Mediation  vermitteln unsere Mediatoren im Streitfall oder bei einer Blockade zwischen Unternehmensinhabern und helfen die Zukunft von Unternehmen einvernehmlich zu klären.

Mit unserer langjährigen  Prozesserfahrung  vertreten wir die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich auch erfolgreich vor Gericht.

Eine Kanzlei anstelle von vielen

Das Besondere ist die Tiefe der  Spezialisierung  und die Größe unserer Kanzlei mit Notaren, Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Unser  Know-How  können wir neben unserer  langjährigen Erfahrung  durch Fortbildungen und zusätzliche Qualifizierungen beispielsweise im Bereich Unternehmensnachfolgen, Finanzierungen und Testamentsvollstreckungen belegen. Ihre Vorteile für eine  schnellere Fallbearbeitung  und punktgenaue  Problemlösung auf hohem Niveau  liegen auf der Hand.

Bei geplanten  Unternehmenskäufen  können z.B. Wirtschaftsprüfer im eigenen Haus bei der Prüfung steuerlicher Fallstricke, der allgemeinen Risikobewertung und der Kaufpreisbestimmung unterstützen.

Aufgrund unserer umfassenden Expertise erstellen wir rechtliche und steuerrechtliche  Unternehmensnachfolgekonzepte  und begleiten deren zum Teil mehrjährige Umsetzung in der Praxis.

Bei der Erstellung von Verträgen wie beispielsweise  Gesellschaftsverträge  für eine GmbH oder eine GmbH & Co.KG und  Geschäftsführerverträgen  der leitenden Personen berücksichtigen wir nicht nur alle rechtlichen sondern auf Wunsch auch steuerrechtlichen Gesichtspunkte.

Im Rahmen von  Handelskaufverträgen  sichern wir so Ihre Rechtspositionen und beugen hiermit etwaigen Konfliktsituationen vor. Im Recht der  Handelsvertreter  klären wir beispielsweise Fragen zu Wettbewerbsverboten, Provisionen und Pflichtverletzungen.

Kommt es zum  Streitfall , prüfen und beraten wir etwaige Unregelmäßigkeiten, geben Ihnen unsere  transparente Chancen-Risikobewertung  und vertreten sodann Ihre Interessen bestmöglich außergerichtlich und vor Gericht.

Eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Arbeit und die Nähe zu unseren Mandanten sind uns wichtig. Dem tragen wir seit dem Jahre 1998 durch eine erfolgreiche  Zertifizierung unseres anwaltlichen Kanzleimanagements nach DIN EN ISO 9001  Rechnung. Mit unseren vier Standorten in Soest, Warstein, Lippstadt und Rüthen sind wir weiträumig vor Ort unserer Mandanten engagiert.

Wie können sich Unternehmen am besten absichern?

Bei Verträgen ist es wichtig, sowohl steuerrechtliche, wirtschaftsrechtliche als auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.  Mit einer interdisziplinär aufgestellten Kanzlei mit Notaren, Rechtsanwälten mit verschiedenen Fachanwaltschaften, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind Unternehmen bestens beraten.

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