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Wir sind eine seit langem in der Region Südwestfalen und Sauerland ansässige Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Standorten in Soest, Warstein und Rüthen. Unsere Kunden profitieren von einer fachübergreifenden Beratung in rechtlicher, steuerrechtlicher und bilanzieller Hinsicht.

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Mit Kompetenz, Weitblick und Erfahrung: Wir beraten Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Unternehmensrecht sowie Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.

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Zertifizierte Steuerberatung von der Gründung bis zur Liquidation: Wir bieten Privatpersonen, Unternehmerfamilien und mittelständische Unternehmen eine umfassende steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung.

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Prüfung und Beratung mit Herz und Verstand: Unternehmen, die zu betriebswirtschaftlichen Prüfungen verpflichtet sind, aber auch Familienunternehmen unterstützen wir durch Erstellung von Jahresabschlüssen und Gutachten.

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Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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