Arbeitsrecht

BINNEWIES
Arbeitsrecht
 

Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Gehaltsforderung, Zeugnis ...

Hochqualifizierte Beratung und Vertretung

Im Arbeitsrecht gilt wie so oft: Guter Rat macht Sinn. Mittelständische Unternehmen und Privatpersonen, die sich frühzeitig fachanwaltlich beraten lassen, sind klar im Vorteil. Gewerbetreibende, Unternehmen, Handwerksbetriebe und alle, die Arbeitnehmer beschäftigen, können besser für die Zukunft planen und sich vor möglichen Risiken schützen. Arbeitnehmer können sich davor bewahren, späteren Nachteil abzuwenden. Das gilt bei Unternehmen insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen und bei Arbeitnehmern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, die im Streitfall in ihrem Interesse sein sollten.  BINNEWIES  versteht sich als Ihr Partner und Berater und behält Ihre Interessen in allen Belangen selbstverständlich im Blick.

  1. Arbeitsrechtliche Beratung: Wir beraten Unternehmen mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten im Arbeitsrecht umfassend und fortlaufend von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Planung von Kosten und Folgekosten bis zur Erstellung von Sozialplänen. Arbeitnehmer beraten wir z.B. rund um die Themen berechtigte Vergütungsansprüche und Kündigungsrecht.
  2. Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen: Wir wissen, was wichtig ist, und bringen unser Expertenwissen gerne schon bei der Vertragsgestaltung mit ein.
  3. Außergerichtliche Vertretung: Wir entlasten Sie bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen und führen Ihre Interessen zum bestmöglichen Ergebnis.
  4. Vertretung vor dem Arbeitsgericht: Wir kämpfen für Ihr gutes Recht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Praxisorientierte Lösungen sind gefragt

Jeder Arbeitgeber und jedes Familienunternehmen steht vor arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die es zu klären gilt. Betriebswirtschaftliche Aspekte kommen hinzu. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von  BINNEWIES  bietet den Vorteil, dass wir als interdisziplinär arbeitende Kanzlei steuerliche sowie wirtschaftliche und rechtliche Beratung anbieten können, um alle Facetten Ihres Problems darzustellen. Wir denken mit Weitblick und handeln praxisorientiert.

Im Bereich Arbeitsrecht verfügen wir  über jahrzehntelange Erfahrung  - z.B. in Kündigungsrechtstreitigkeiten bei betriebsbedingten oder verhaltensbedingten, auch fristlosen Kündigungen, den Themen Sozialauswahl, Sozialplan, Vergleichsgruppenbildung und korrekter Sozialauswahl, Vergütungsansprüchen, krankheitsbedingten Kündigungen, zu Abfindungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristung von Arbeitsverhältnissen, zum Mutterschutz, Ansprüchen auf Elternzeit, Geltendmachung von Überstundenvergütungen, Gehaltsforderungen, Urlaubsgeld, Krankengeld, Urlaubsabgeltung, Kündigungsschutz, Teilzeit, Vertragsstrafen, Verfallklauseln, Arbeitszeugnissen, Mobbing am Arbeitsplatz, wie auch zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Nach vorne planen

Je früher eine Beratung stattfindet, desto mehr Steuermöglichkeiten erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Hand.

Aktuelle arbeitsrechtliche Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
15.12.2025

Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gewähren Arbeitnehmern weitreichende Schutzrechte, wenn sie sich an der Gründung oder Wahl eines Betriebsrats beteiligen. Eine besondere Stellung nimmt dabei der sogenannte Sonderkündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl ein, der in § 15 Abs. 3b KSchG geregelt ist. Diese Regelung soll Arbeitnehmer schützen, die bereits in einem frühen Stadium vorbereitende Handlungen zur Errichtung einer Betriebsratsvertretung durchführen und ihre Absicht notariell beglaubigen lassen.

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Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

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Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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