Familienrecht

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Familienrecht
 

Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich ...

Vertrauensvolle, kompetente und effiziente Begleitung

Über verschiedene Lebensphasen hinweg begleiten wir Eheleute und Lebenspartner sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei allen (Streit-) Fragen rund um das Familienrecht. Vom Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags über die Trennung bis zum Scheidungsfall auch über größere Zeitläufe hinweg stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare zur Verfügung. Denn Menschen ändern sich, und Lebensumstände ändern sich mit. Hier beraten wir Sie vertrauensvoll, kompetent und effizient bei

  1. der Gestaltung von  Eheverträgen  und  Partnerschaftsverträgen  bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem externen Rechtsanwälten und Notaren),
  2. der Gestaltung von  Gesellschaftsverträgen  zwecks Sicherstellung des Fortbestands von Unternehmen im Falle der Auflösung einer Ehe,
  3. Vertragsanpassungen  von Ehe- und Partnerschaftsverträgen z.B. bei erheblichem Vermögenszuwachs, einem Hauskauf mit Darlehen oder einer Unternehmensgründung,
  4. Scheidungs- und Trennungsfällen . Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und im Prozess in den Themen Ehescheidung/Trennung, Unterhaltszahlungen, Zugewinnausgleichsberechnung, Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums, Elterliche Sorge, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich mit Rentenansprüche des Ehepartners usw.

Das Ziel: finanzielle Klärung aller Streitfragen und Absicherung der Beteiligten

Wer zu gegebener Zeit einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag abgeschlossen hat, ist im Streitfall klar im Vorteil: Viele Fragen, wie z.B. der Zugewinnausgleich sind bereits geklärt. Doch auch dann bleiben noch jede Menge Fragen offen: Wie berechnet sich der Zugewinn? Wer zieht aus? Wo leben die Kinder? Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seit Abschluss des Ehevertrags wesentlich geändert? Ist der Ehevertrag aufgrund Rechtsprechungsänderungen noch vollständig wirksam. Rechtsanwältin Elke Ebers, die zugleich Fachanwältin für Familienrecht ist, weiß: „Komplexe Konstellationen, z.B. in Unternehmerfamilien stellen bei Scheidungen oft eine große Herausforderung dar. Im Idealfall können wir eine Lösung finden, die alle Parteien zufrieden stellt. Das kann auch ein kreativer Ansatz sein.“

Beratung mit Blick fürs Ganze

In unserer interdisziplinären Sozietät mit Fachanwälten u.a. für Erbrecht und Familienrecht mit angeschlossener Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind die Mandanten klar im Vorteil. So profitieren Unternehmerfamilien beispielsweise von unserer engen Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, wenn es um die Einschätzung von Verbindlichkeiten, Vermögenswerten und deren Ausgleich bei der Gestaltung von Ehe- und Gesellschaftsverträgen geht. Bei einer Scheidung spielen gleich mehrere Bereiche des Zivilrechts eine Rolle: so etwa das Steuerrecht bei der Frage nach einer Beendigung der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung oder das Erbrecht bei der Klärung von Vermögensansprüchen.

Bei Trennung gleich vor Gericht?

Mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe können in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen erzielt werden. Erst wenn keine einvernehmliche Lösung in Aussicht ist, raten wir zum Klageverfahren, indem wir dann Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

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Familienrechtlicher Blick auf das BGH-Urteil vom 10.07.2025: Tilgungsleistungen eines Ehegatten im Insolvenzfall

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.07.2025 zur Anfechtbarkeit von Tilgungsleistungen eines Ehegatten anlässlich eines gemeinsam finanzierten Eigenheims hat Aufmerksamkeit, vor allem im Insolvenzrecht, erhalten. Hier erfahren Sie, welche familienrechtlichen Besonderheiten für Ehegatten bestehen, die eine gemeinsame Immobilie finanzieren, und worauf Sie insbesondere im Hinblick auf die Tilgung von Darlehen achten sollten.

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Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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