Minijob-Grenze Mindestlohnerhöhung: Achten Sie auf die zu leistende Stundenzahl

Die Minijob-Grenze wird künftig dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze dann an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Zum 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 € pro Stunde und die Minijob-Grenze wird von 450 € auf 520 € angehoben.

Wie viele Stunden Minijobber im Monat arbeiten dürfen, hängt grundsätzlich vom Stundenlohn ab. Durch den gesetzlichen Mindestlohn ergibt sich eine maximale Arbeitszeit. Nachdem zum 01.01.2022 die Erhöhung auf 9,82 € pro Stunde zu beachten war, stieg der Mindestlohn zum 01.07.2022 ein zweites Mal auf jetzt 10,45 € pro Stunde. Nun hat die „Ampel“ ihr Wahlversprechen eingelöst und den Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 € angehoben.

Hinweis:

Die nächste Anpassung soll zum 30.06.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 von der Mindestlohnkommission beschlossen und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden. Danach soll es alle zwei Jahre Anpassungen geben.

Sie müssen nun kontrollieren, ob die Arbeitszeiten noch passen, und eventuell die Anzahl der Stunden verringern. Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Stunden Minijobber im Jahr 2022 arbeiten dürfen.

  • Zeitraum: 01.01.–30.06.2022, Minijob-Grenze: 450 €, maximale Stundenzahl: 45,825
  • Zeitraum: 01.07.–30.09.2022, Minijob-Grenze: 450 €, maximale Stundenzahl: 43,062
  • Zeitraum: ab dem 01.10.2022, Minijob-Grenze: 520 €, maximale Stundenzahl: 43,333

Beachten Sie, dass das Mindestlohngesetz Arbeitgebern eine Dokumentationspflicht auferlegt. Sie müssen also Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen.

Hinweis: 

Beachten Sie diese Vorgaben unbedingt, da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz Bußgelder zur Folge haben können.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
27. Dezember 2022

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